Bürgerentscheid am 26. Septmember 2021
Am 26. September 2021 haben alle wahlberechtigten Buttenheimer die Möglichkeit, das Windkraftprojekt mit ihrer Stimme zu unterstützen und für eine nachhaltige Zukunft des Marktes Buttenheim zu stimmen.
Eine Umsetzung des Projektes erfolgt nur, wenn sich die Mehrheit der Bevölkerung dafür ausspricht! Gleiches gilt für die Pläne des Marktes Buttenheim zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet. Mit dem Ziel einer konstanten Stromerzeugung sollten diese beiden Erzeugungsarten auf jeden Fall kombiniert werden. Gute Gründe für unsere Vorhaben:
- Unser Beitrag zum Klimaschutz:
- Die geplanten Windkraftanlagen erzeugen jeweils ca. 10 Mio. kWh pro Jahr, es werden somit ca. 3660 Tonnen CO2 pro Jahr und Anlage vermieden (Der CO2 Emissionsfaktor für den Strommix in Deutschland beträgt im Jahr 2020 366 g/kWh)
- Bereits nach einem halben Jahr Betriebsdauer hat eine moderne Windkraftanlage so viel CO2 eingespart, wie für deren Errichtung benötigt wurde
- Bereits vor Baubeginn ist eine Bürgschaft für den Rückbau der Windkraftanlagen zu hinterlegen. Beim Rückbau wird eine sehr hohe Recyclingrate erreicht
- Unser Beitrag zur Energiewende:
- Das geplante Vorranggebiet für Windkraftanlagen gehört zu den Windhöffigen am Westrand des Fränkischen Jura. Mit dem Vorranggebiet sichern wir uns einen wirtschaftlichen Standort für die CO2 neutrale Stromgewinnung mit Windkraftanlagen.
- Mit dem Ausbau der Windkraft kann ein erheblicher Beitrag zur erneuerbaren Stromproduktion in Buttenheim geleistet werden.
- Der Flächenbedarf für eine Windkraftanlage beträgt nur ca. 5.000 qm, somit kann auf einer relativ kleinen Fläche eine große Menge Strom erzeugt werden
- Windkraftanlagen ergänzen in Ihrer Erzeugungsstruktur sowohl über dem Tag, als auch saisonal die regenerative Stromerzeugung mit PV-Anlagen
- Unser Beitrag zum Artenschutz:
- Naturschutzverbände (BN, LBV) bewerten das geplante Vorranggebiet als grundsätzlich geeignet und sprechen sich für die Umsetzung des Projektes aus
- Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) muss eine spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) durchgeführt werden. Erst wenn diese positiv ausfällt und der Betrieb der Windkraftanlagen mit den naturschutzrechtlichen Belangen vereinbar ist, wird eine Genehmigung erteilt.
- Auch während des Betriebs der Windkraftanlagen wird im Rahmen eines Monitorings die Auswirkungen auf geschützte Tierarten weiter verfolgt
- Unser Beitrag zum Schutz der Bevölkerung:
- Aufgrund der Topografie ist die Beeinträchtigung der Anlieger durch Schall und Schattenwurf sehr gering. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG wird mit aufwendigen, standortbezogenen Gutachten sicher gestellt, dass beim späteren Betrieb der Anlagen die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.
- Unser Beitrag zur Bürgerbeteiligung:
- Das Projekt ist zu 100 % in der Hand des Marktes Buttenheim. Die Wertschöpfung bleibt vor Ort.
- Es ist geplant, dass sich die Bürger an dem Projekt finanziell beteiligen können, um so am wirtschaftlichen Erfolg teilzuhaben.
- Die Kommune erhält gem. EEG 2021 eine direkte Beteiligung von 0,2 Cent pro erzeugter kWh und die anfallende Gewerbesteuer, dies kommt letztendlich allen Bürgern zugute!
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